Liebe Reiseteilnehmer/innen,
in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen. Der bei jeder Reisebeschreibung enthaltene Absatz „Die Voraussetzungen“ ist Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Darüber hinaus gilt die nachfolgende Vereinbarung, in der die beiderseitigen Rechte und Pflichten zusammengefasst sind.
1. Wer kann teilnehmen?
An den Reisen von HANE Tours E.I.R.L. kann jeder teilnehmen, der gesund und den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist. Reiseleiter sind berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen; soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert. Wir raten dringend vor jeder Reise (insbesondere vor Trekking-Touren in große Höhen) zuvor Ihren Arzt zu konsultieren.
2. Zahlungen
Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Die Ihnen per Mail zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.. Leistet der Reiseteilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist HANE Tours E.I.R.L. berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. zu belasten.
3. Unsere Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen und Preisangaben, die Sie von uns per E-Mail erhalten. Änderungen oder Abweichungen von der Reisebeschreibung während der Reise sind aufgrund der Art einer Trekking-, Erlebnis- oder Abenteuerreise jederzeit möglich, da aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln der in der Reisebeschreibung angegebene Reiseverlauf nicht immer 100% garantiert werden kann. Die Reisebeschreibung auf der Web-Page von HANE Tours E.I.R.L., sowie die Beschreibungen, die Sie von uns per E-Mail erhalten, stellen insofern nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Wir arbeiten ausschließlich mit qualifizierten ortskundigen Reiseleitern und Guides. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wir sind bemüht auch bei Aufenthalten in ländlichen Gegenden, und bei abgelegenen Trekking-Touren ärztliche Betreuung sicherzustellen. Medikamente, die Sie benötigen, müssen jedoch von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Sie eine Reise oder ein Trekking vorzeitig beenden bzw. beenden müssen, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4. Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen
Unsere Gruppenreisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. für Impfungen, Bahn- oder Flugtickets können nicht übernommen werden.
HANE Tours E.I.R.L. ist aber bemüht, auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Reise durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so stellt dieses ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem neu zu errechnenden Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Reise durchgeführt wird.
5. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Hierzu gehört auch die Einhaltung von Impfvorschriften für Aufenthalte im Amazonasregenwald, über die Sie sich bei Ihren örtlichen Gesundheitsämtern oder Tropeninstituten informieren sollten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Sofern dies HANE Tours E.I.R.L. möglich ist, werden wir Sie über wichtige, aktuelle Änderungen der allgemeinen Einreise- und Gesundheitsvorschriften vor Antritt der Reise informieren.
6. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. HANE Tours E.I.R.L. ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Bei einer Änderung der Wechselkurse (€ zu $) nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % ist der Reiseteilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten.
7. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber HANE Tours E.I.R.L. von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann HANE Tours E.I.R.L., soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 25 %
59. bis 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 06. Tag bis zum Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100 %
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird eine Reise auf Grund höherer Gewalt abgebrochen, so fallen die enstehenden Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. HANE Tours E.I.R.L. wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen in zumutbarem Maße bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, oder von HANE Tours E.I.R.L. unter Vertrag genommene Leistungsträger dies verwehren.
10. Ausschluss von Haftung
HANE Tours E.I.R.L. unterliegt keiner vertraglichen Haftung als Reiseveranstalters für Schäden an Körper oder Eigentum des Reisenden, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit für den entstandenen Schaden allein das Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. HANE Tours E.I.R.L. haftet nicht für seine Erfüllungsgehilfen.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein. Erhöhtes Risiko in abgelegen, ländlichen Regionen
Alle Reisen werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben. Den von uns angebotenen Reisen haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollten Sie aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Auch ist zu beachten, dass vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HANE Tours E.I.R.L. geltend zu machen.
13. Versicherungen
Im Reisepreis von HANE Tours E.I.R.L. sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, einer Reise-Krankenversicherung und Medizinischer Notfall-Hilfe, einer Reisegepäckversicherung, sowie einem Reise-Haftpflicht-Versicherungsschutz.
14.Veranstalter
Veranstalter ist: HANE Tours E.I.R.L., Av. Los Incas 1046, Wanchaq, Cusco, Peru.
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für den Vertrag ist Cusco, Peru. Es gilt peruanisches Recht.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.